Katastrophenschutzbehörden in Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen jeder Art abzuwehren, zum Beispiel Hochwasser, Waldbrände, Unwetter, und sich hierauf vorzubereiten. Diese Vorbereitung umfasst eine Reihe von Maßnahmen:
- Planungen
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Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
- Allgemeine Katastrophenschutzplanung
- Katastrophenschutz-Sonderpläne für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial und für besondere Ereignisse (zum Beispiel Unwetter)
- Regelungen
- Regelung der Einsatzleitung und Führung bei Katastrophen und Großschadenereignissen
- Aus- und Fortbildung
- Übungen
Führungsstruktur im Katastrophenschutz
Im Katastrophenfall nimmt die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-Einsatzleitung wahr. Sie stellt sicher, dass alle Maßnahmen der Behörden, Dienststellen, Organisationen und Einsatzkräfte, die an der Bewältigung der jeweiligen Katastrophe mitwirken, aufeinander abgestimmt sind.
Die Führung und Einsatzleitung im Katastrophenfall gliedert sich in drei Führungsebenen:
Obere Führungsebene: Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)
Zur Bewältigung der Aufgaben im Katastrophenfall bedient sich die Katastrophenschutzbehörde der Führungsgruppe Katastrophenschutz. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz ist klein, flexibel und rasch alarmierbar. Sie setzt sich grundsätzlich aus Mitarbeitern der Behörde zusammen. Sie wird bei Bedarf lageabhängig erweitert durch Vertreter anderer betroffener Behörden und Einrichtungen, durch Vertreter der an der Katastrophenbewältigung beteiligten Einsatzorganisationen und durch Sachverständige.
Der Führungsgruppe Katastrophenschutz obliegt die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Anforderung auswärtiger Hilfe und die Gesamtkoordination der Maßnahmen. Darüber hinaus trifft sie Entscheidungen, die über die Aufgaben des Örtlichen Einsatzleiters hinausgehen oder denen besondere Bedeutung zukommt.
Führungsgruppen Katastrophenschutz wurden bei allen bayerischen Katastrophenschutzbehörden gebildet.
Mittlere Führungsebene: Örtlicher Einsatzleiter (ÖEL)
Der Örtliche Einsatzleiter leitet im Auftrag und nach Weisungen der Katastrophenschutzbehörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort. Als verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde hat er ein Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften. Die Katastrophenschutzbehörden sollen bereits vorab, also unabhängig von einem konkreten Schadensereignis, fachlich geeignete Personen als Örtliche Einsatzleiter benennen.
Auch unterhalb der Katastrophenschwelle kann ein vorab benannter Örtlicher Einsatzleiter zum Einsatz kommen. Er übernimmt die Einsatzleitung vor Ort, die für den Erfolg des Einsatzes äußerst wichtig ist. Durch eine einheitliche Einsatzleitung vor Ort wird das geordnete Zusammenwirken aller eingesetzten Kräfte wesentlich erleichtert. Der Örtliche Einsatzleiter wird hier als verlängerter Arm der Kreisverwaltungsbehörde als Sicherheitsbehörde tätig.
Untere Führungsebene
Die organisationsinterne Führung der Einsatzkräfte aus den verschiedenen Organisationen und Aufgabenbereichen stellt die dritte Führungsebene dar. Die unmittelbare Schadensbekämpfung vor Ort wird von den Einsatzorganisationen wahrgenommen. Die Führung der Einsatzkräfte richtet sich grundsätzlich nach organisationsinternen Regelungen.
Weitere Informationen zum Katastrophenschutz in Bayern finden Sie hier: https://bit.ly/2YZhLnf
Text- und Bildquelle: stmi.bayern.de
Fax: 09441/207-3150
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